In bestimmten Sonderbauten sind die Gefahren und Auswirkungen eines Brandes besonders hoch. Darum werden notwendige Vorkehrungen zum Brandschutz häufig anlagentechnisch vorgenommen. Wegen des Gefahrenpotenzials ist es unbedingt erforderlich, in diesen Gebäuden Prüfungen der Anlagen laufend durch Prüfsachverständige vornehmen zu lassen. Das regelt die von der Landesregierung erlassene Prüfverordnung (PrüfVO NRW).
Der Anwendungsbereich dieser PrüfVO NRW kann sich auf die baulichen Anlagen zum Beispiel in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung, Krankenhäuser, Hochhäuser etc. erstrecken und bezieht sich auf die folgenden technischen Anlagen:
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