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26.03.2021

Neue Prüfverordnung für NRW

Anwendung überarbeiteter Prüfgrundsätze für Sonderbauten -
Seit dem 13. Februar 2021 gilt für Nordrhein-Westfalen eine geänderte Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW). Die Überarbeitung bezieht sich in diesem Fall auf den Anhang der Verordnung mit dem die Prüfgrundsätze NRW beschrieben werden.

In bestimmten Sonderbauten sind die Gefahren und Auswirkungen eines Brandes besonders hoch. Darum werden notwendige Vorkehrungen zum Brandschutz häufig anlagentechnisch vorgenommen. Wegen des Gefahrenpotenzials ist es unbedingt erforderlich, in diesen Gebäuden Prüfungen der Anlagen laufend durch Prüfsachverständige vornehmen zu lassen. Das regelt die von der Landesregierung erlassene Prüfverordnung (PrüfVO NRW).

Der Anwendungsbereich dieser PrüfVO NRW kann sich auf die baulichen Anlagen zum Beispiel in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung, Krankenhäuser, Hochhäuser etc. erstrecken und bezieht sich auf die folgenden technischen Anlagen:

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