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15.08.2023

Nullsteuersatz für die isolierte Erweiterung bzw. Erneuerung eines Zählerschranks

Laut Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist der Nullsteuersatz auch für die isolierte Erweiterung bzw. Erneuerung eines Zählerschranks im Zusammenhang mit der Installation einer begünstigten Photovoltaikanlage anzuwenden.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen ist nun nahezu acht Monate in Kraft und bis zuletzt sind noch nicht alle Fragen zum Anwendungsbereich geklärt. Insbesondere haben den ZVEH viele Fragen rund um den Zählerschrank erreicht. Der ZVEH ist daher erneut auf das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zugegangen – mit Erfolg!

Gerne können wir Ihnen als ZVEH nun mitteilen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen haben, dass die isolierte Erweiterung bzw. Erneuerung eines Zählerschranks im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage, die die Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Nr. 1 UStG erfüllt, dem Nullsteuersatz des § 12 Absatz 3 UStG unterliegt.

Ein weiteres BMF-Schreiben, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die neue Beschlusslage angepasst wird, soll im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden. Der ZVEH hat dem BMF bei der Erarbeitung des angekündigten BMF-Schreibens erneut seine Unterstützung angeboten.

„Wir begrüßen die Anerkennung des Nullsteuersatzes auch für die isolierte Erweiterung bzw. Erneuerung eines Zählerschranks im Zusammenhang mit der Installation einer begünstigten Photovoltaikanlage. Diese Entscheidung des BMF sowie der obersten Finanzbehörden der Länder bringt für die Branche eine enorme Vereinfachung und verschafft ihr zudem Rechtssicherheit. Sie begünstigt die Attraktivität von Photovoltaikanlagen, insbesondere bei älteren Bestandsgebäuden“, so Dominik Räder, Referent Recht und Wirtschaft beim ZVEH.

Das ZVEH-Merkblatt „Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen“ wurde zwischenzeitlich angepasst und ist, ebenso wie Hilfestellungen und Musterschreiben, auf Mein E-Handwerk (passwortgeschützter Bereich) zu finden.

Quelle: ZVEH

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