Detailansicht
06.04.2020

Anregungen des ZVEH zu GEIG übernommen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) wurde in vier Ausschüssen des Bundesrats behandelt – einige Forderungen des ZVEH wurden dort befürwortet.

Bild: Shutterstock – guteksk7 / ArGe Medien im ZVEH

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte sich der ZVEH Anfang Februar 2020 dafür ausgesprochen, im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) verankerte Maßnahmen ambitionierter zu gestalten. Die Stellungnahme ging Mitte März auch an mehrere Ausschüsse des Bundesrates: den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für Verkehr sowie den für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung.

Das GEIG wurde in allen vier Ausschüssen thematisiert, mit dem erfreulichen Ergebnis, dass diese wesentliche Aspekte der ZVEH-Stellungnahme in ihre eigene Stellungnahme zum GEIG aufnahmen – ein Etappensieg für die Elektrohandwerke, denn die Bewertungen der Ausschüsse haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf Entscheidungen des Bundesrates.

Ambitioniertere Ziele
Wie zuvor der ZVEH hatten auch die Fachausschüsse des Bundesrates bemängelt, dass eine 1:1-Umsetzung der dem GEIG zugrunde liegenden EU-Gebäuderichtlinie „Energy performance of buildings directive“ in vielen Punkten unzureichend ist und weder dem tatsächlichen Bedarf, noch den vorhandenen Potentialen gerecht wird.

Um den Ausbau privater Ladeinfrastruktur voranzutreiben, forderten nun auch die Ausschüsse, das GEIG entsprechend nachzubessern. So sprechen sich die beratenden Organe des Bundestags dafür aus, jeden zehnten Stellplatz mit einem Ladepunkt auszustatten, statt für Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen lediglich einen Ladepunkt insgesamt vorzusehen. Damit bleiben sie allerdings weit hinter der Forderung des ZVEH zurück, auch für Gebäude mit weniger als zehn Stellplätzen eine planerische Vorbereitung von Ladeinfrastruktur zu verankern.

Kritik übten die Ausschüsse zudem an der auch vom Verband monierten engen Definition des Begriffs „Renovierung“. Grund ist, dass man sich dabei zu sehr auf die Gebäudehülle konzentriert und Maßnahmen an der Elektroanlage unberücksichtigt lässt. Dabei könnte eine verbindliche Überprüfung der Elektroanlage Mängel frühzeitig aufzeigen und eine entsprechende Ertüchtigung dazu beitragen, dass Gebäude mit veralteten Elektroanlagen – in Deutschland betrifft das den Löwenanteil des Gebäudebestands – auf den Hochlauf der Elektromobilität vorbereitet werden können.

Die Stellungnahmen der Bundesratsausschüsse werden voraussichtlich bei der nächsten Sitzung des Bundesrates Mitte Mai behandelt.

Für folgende Punkte setzt sich der ZVEH auch weiterhin ein
Der ZVEH wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass im Sinne der Gleichberechtigung von Handwerk und Gebäudeeigentümer die Verpflichtung des Handwerkers, eine Unternehmererklärung zu erstellen, durch eine Erfüllungserklärung des Gebäudeeigentümers sowie eine Verordnungsermächtigung der Länder ergänzt wird. Dies war so auch im vorherigen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgesehen.

Ein- und Zweifamilienhäuser machen rund 80 Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland aus. Um den flächendeckenden Ausbau privater Ladeinfrastruktur voranzutreiben, plädiert der ZVEH dafür, auch bei Gebäuden mit zehn oder weniger Stellplätzen eine Installation von Ladeinfrastruktur zumindest planerisch zu berücksichtigen.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@feh-nrw.de oder rufen Sie uns an: 0231/519850