In seinem Bericht informierte Marco Herwartz über die laufende Arbeit auf Landes- und Bundesebene:
In Anschluss an seinen Bericht widmete sich Marco Herwartz der Verfahrensordnung Sachkundenachweis und den neuen Grundsätzen der Zusammenarbeit vom Bundesinstallateurausschuss aus 01/2024. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand die Verlängerung der Installateurausweise, der Stand der Umsetzung bei den Verteilnetzbetreibern sowie die Schulungsmaßnahmen über die E-Akademie.NRW.
In seinem Vortrag zur „Teilqualifizierung & innerbetrieblichen Qualifizierung“ erläuterte Hauptgeschäftsführer Christian Heil das ZVEH-Qualifizierungskonzept „Teilqualifizierung“ und berichtete über den Beschluss der Mitgliederversammlung des Fachverbands zur innerbetrieblichen Qualifizierung.
Arnd Hefer, Dozent der E-Akademie.NRW, referierte über die Anforderungen, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz § 14a ergeben.
Daran anschließend berichtete Christian Heil, im Auftrag des ZVEH als Experte für das E-Handwerk im AK TRGS 519, über die anstehenden Anforderungen an die Qualifizierung der Verantwortlichen, Aufsichtsführenden und Arbeitskräfte nach Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519.
Die nächste Tagung des Fachbereichs Elektrotechnik findet am 10. Oktober 2024 statt.
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