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25.07.2024

Wärmepumpenmarkt stabilisiert sich

Rund 15.000 Wärmepumpen werden pro Monat abgesetzt; der Markt stabilisiert sich. Gasheizungen werden hingegen immer weniger verkauft.

Bild: BWP/BDH Absatzstatistik

90.000 Heizungswärmepumpen haben die Hersteller in Deutschland im ersten Halbjahr 2024 laut dem Bundesverband Wärmepumpen (BWP) e. V. abgesetzt. Das entspricht einem monatlichen Verkauf von 15.000 Geräten.

Der Verband wertet das als klares Zeichen für eine Stabilisierung dieses Marktsegmentes nach den rekordverdächtigen Jahren 2022 und 2023 und erwartet eine weitere Verbesserung der Marktsituation durch die zunehmende Inanspruchnahme der KfW-Heizungsförderung. Ganz anders verhält es sich beim Absatz von Gasheizungen, für den zuletzt laut Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie ein drastischer Rückgang verzeichnet wurde. Das zeigt: Die Wärmewende nimmt Fahrt auf.

KfW-Förderung sorgt für steigende Nachfrage
Parallel zur Absatzentwicklung verzeichnet auch die KfW ein wachsendes Interesse an der Heizungsförderung. Im ersten Halbjahr wurden fast 50.000 Förderzusagen erteilt, davon 39.000 für Wärmepumpenprojekte. Zuletzt stieg die Anzahl der Zusagen im Mai im Vergleich zum Vorjahresmonat um 21 Prozent, im Juni sogar um 40 Prozent. Von 17.000 KfW-Förderanträgen im Juni entfielen 13.000 auf Wärmepumpen. Interessant ist dabei: Vier von fünf Wärmepumpen kommen mittlerweile in Bestandsgebäuden zum Einsatz.

Ab August auch Förderung für Wohnungswirtschaft und Nichtwohngebäude
Auch, was die Aussichten für die zweite Jahreshälfte angeht, ist der BWP optimistisch. Während der Großhandel derzeit noch auf Lagerbestände aus dem vergangenen Jahr zurückgreife, gehe die Lagermenge voraussichtlich zugunsten von Neubestellungen zurück. Auch ist nach Ansicht des Verbandes zu erwarten, dass das Interesse an der Förderung und damit auch die Nachfrage nach Wärmepumpen weiter steigen wird. Grund ist, dass die Förderung ab August auch von der Wohnungswirtschaft sowie von Eigentümern von Nichtwohngebäuden beantragt werden können. Aktuell ist diese nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser im Privateigentum möglich. Ab September soll dann auch die Einreichung von Verwendungsnachweisen möglich sein, sodass die Auszahlung der Förderung beginnen kann.

Quelle: BWP / ZVEH

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