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01.04.2020

Reduzierte Prüfkapazitäten während der Corona-Pandemie - 30.03.2020

Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeits-/Betriebsmittel während der Coronavirus-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie hat u. a. zur Folge, dass während der verordneten Einschränkungen die wiederkehrenden Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeits-/Betriebsmitteln nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach § 5
DGUV Vorschrift 3 und 4 nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden können. Dazu hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) die nachfolgende Empfehlung erarbeitet:

Für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Bürobereich, sowie für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel der Betriebe der Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege, die während der verordneten Einschränkungen zur Corona-Pandemie zur Prüfung anstehen, kann für die Dauer der Einschränkungen die Prüffrist ausgesetzt werden.  

Um die Sicherheit weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten, gilt Nachfolgendes:

  1. Es wird davon ausgegangen, dass die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb gegeben sind, z. B. keine Zug- oder Quetschbeanspruchung der Anschlussleitungen.
  2. Regelmäßige Sichtprüfung auf offensichtliche Beschädigung der Anschlussleitungen und Gehäuse der Netzteile sind durch den Benutzer vorzunehmen.
  3. Defekte Betriebsmittel dürfen nicht in Betrieb genommen werden und sind den Arbeitgebern/Unternehmern zu melden.
  4. Die ausgesetzten Prüfungen sind nach der Aufhebung der verordneten Einschränkungen zur Coronavirus-Pandemie innerhalb eines sinnvollen Zeitraums durchzuführen.  
  5. Der Beginn der neuen Prüffrist orientiert sich am tatsächlichen Prüfzeitpunkt.  
  6. Elektrische Arbeits-/Betriebsmittel nach Medizinproduktebetreiberverordnung sind von den vorgenannten Empfehlungen ausgeschlossen. Hierzu ist eine Empfehlung durch die zuständigen staatlichen Ämter in Vorbereitung.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Ihren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.