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07.07.2020

Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren

Die Ökodesign-Vorschriften für Elektromotoren sind für sämtliche Hersteller und Lieferanten verbindlich, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchten.

Verordnung (EG) Nr. 640/2009 über die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren
Die Verordnung gilt für eintourige Dreiphasen-50-Hz- oder -50/60Hz-Induktionsmotoren mit folgenden Eigenschaften:

  • zwei- bis sechspolig
  • Nennausgangsleistung zwischen 0,75 kW und 375 kW
  • Nennspannung bis 1000 V
  • für Dauerbetrieb ausgelegt

Die Energieeffizienz eines Elektromotors wird als das Verhältnis der mechanischen Ausgangsleistung zur elektrischen Eingangsleistung berechnet.

Das Energieeffizienzniveau wird in internationalen Energieeffizienzklassen (IE) angegeben, wobei IE1 die niedrigste und IE4 die höchste Klasse ist. Nach der derzeit geltenden Verordnung müssen Motoren das Effizienzniveau der Klasse IE3 erreichen bzw. dem Effizienzniveau der Klasse IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung, d. h. einem elektrischen Gerät zur Anpassung der Motordrehzahl, ausgestattet sein.

Einige für bestimmte Bedingungen ausgelegte Motoren sind von diesen Vorschriften ausgenommen, z. B. Motoren, die in eine Flüssigkeit eingetaucht werden (beispielsweise in Abwassersystemen).

Neue Ökodesign-Anforderungen ab Juli 2021
Die derzeit geltende Verordnung wird ab Juli 2021 durch die Verordnung (EU) 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen aufgehoben und ersetzt.

Die neuen Vorschriften gelten auch für mehrere bisher nicht erfasste Induktionsmotoren, beispielsweise

  • kleinere Motoren mit einer Leistung zwischen 120 W und 750 W
  • größere Motoren mit einer Leistung zwischen 375 kW und 1000 kW
  • 60-Hz-Motoren, achtpolige Motoren und Einphasenmotoren (letztere erst ab Juli 2023)

Darüber hinaus wird das Anforderungsniveau steigen, da Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung zwischen 0,75 kW und höchstens 1000 kW bis Juli 2021 das Effizienzniveau der Klasse IE3 erreichen müssen. Motoren mit einer Leistung zwischen 75 kW und 200 kW müssen ab Juli 2023 das Effizienzniveau der Klasse IE4 erreichen.

Die Verordnung enthält außerdem Vorschriften für die Effizienz von Drehzahlregelungen, für die ebenso wie für Motoren Informationsanforderungen gelten, z. B. in Bezug auf die Effizienz bei verschiedenen durch Drehzahl und Drehmoment definierten Betriebspunkten. Dies wird dabei helfen, die Effizienz ganzer Systeme zu optimieren.

Wie bereits in der vorherigen Verordnung sind einige für bestimmte Bedingungen ausgelegte Motoren von den Anforderungen ausgenommen oder müssen weniger strengen Anforderungen genügen.

Die Ökodesign-Richtlinien können aus dem internen Bereich heruntergeladen werden.

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