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15.12.2022

Neues Verfahren zur Verlängerung der Installateurausweise

Im Bundesinstallateurausschuss (BIA) haben BDEW und ZVEH eine Richtlinie zur Verlängerung der Gültigkeit von Installateurausweisen von Installationsunternehmen des Elektrotechniker-Handwerks in Kraft gesetzt und empfehlen die Anwendung ab 1. Januar 2024.

Bild: Pixabay – geralt

Nach der Aktualisierung der Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Elektrohandwerk sowie der Werkstattrichtlinien zur Eintragung in das Installateurverzeichnis war es ein logischer Schritt, auch eine Empfehlung zur Verlängerung der Installateurausweise zu verfassen. Dies haben ZVEH und BDEW nun kürzlich, im Rahmen des Bundesinstallateurausschusses (BIA), getan.

Neu in den Empfehlungen – das wurde bereits in der Werkstattrichtlinie 2021 festgelegt – ist, dass es für eine Verlängerung des Installateurausweises nicht nur auf den Besitz von Werkzeugen, Messgeräten oder Vorschriftenwerken ankommt, sondern auch darauf, aktuelle Kenntnisse von Regelwerken und Normen zu besitzen. Diese Kenntnisse lassen sich allerdings nur dann gewährleisten, wenn die eingetragene Elektrofachkraft auch regelmäßig an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt.

Entsprechend empfiehlt der BIA jetzt, den Besuch solcher Maßnahmen zur verpflichtenden Voraussetzung für die Eintragung und Verlängerung der Ausweise zu machen. Die Inhalte der zu absolvierenden Weiterbildungsmaßnahmen werden vom BIA jährlich geprüft und festgelegt.

Schwerpunkte der verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen sind:

  • Aktuelle Inhalte der „Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk“ mit den VDE-Bestimmungen für den Netzanschluss (z.B. VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100)
  • Technische Regeln für die Elektroinstallation und DIN-Normen, insbesondere DIN 18012 bis DIN 18015
  • Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers (TAB)

Entsprechende Schulungsmaßnahmen werden derzeit entwickelt und stehen ab Sommer 2023 zur Verfügung.

Parallel dazu soll die Verlängerung der Installateurausweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der BIA empfiehlt, die Ausweise alle fünf Jahre zu verlängern – wenn die Voraussetzungen zum Eintrag nach wie vor gegeben sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört demnach künftig der Besuch zwei verschiedener, zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu absolvierender Schulungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren.

Weiterhin hat der BIA beschlossen, die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten für den TREI-Sachkundenachweis nicht mehr zu begrenzen, um den Prozess transparenter und unbürokratischer machen. Bisher durfte die Prüfung maximal dreimal wiederholt werden. Der Beschluss tritt ab sofort in Kraft.

Die neuen Richtlinien finden Sie hier.
Die Verfahrensordnung zu TREI finden Sie hier.


Quelle: ZVEH

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