Detailansicht
14.12.2020

Aktualisierung der Schulbaurichtlinie NRW

Seit dem 11. Dezember 2020 gelten die neuen Anforderungen der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) vom 17. November 2020 in NRW. Die Richtlinie ersetzt die Schulbaurichtlinie vom 16. Mai 2019, in der noch die Fassung „Klassenraum-Flur-Schule“ zugrunde lag. Anforderungen für Lüftungsanlagen bezüglich der Corona-Pandemie wurden nicht aufgenommen.

Die pädagogischen Konzepte haben sich weiterentwickelt und prototypische Organisationsformen wie sogenannte „Lerncluster“ und „offene Lernlandschaften“ hervorgebracht, die einerseits offene und flexible Raumnutzungen ermöglichen und die andererseits von dem Regelfall, der den Vorschriften bisher zugrunde lag, erheblich abweichen. Diese sind nun in der neuen Richtlinie mit dem Oberbegriff „Lernbereiche“ eingegangen.
Änderungen der Richtlinien mit Auswirkungen auf die Tätigkeiten der E-Handwerke betreffen insbesondere die Rauchableitung und die Sicherheitsbeleuchtung.

Nach Login können Sie weitere Informationen hier herunterladen.

 

 

Ansprechpartner

Technische Beratung - Elektrotechnik und Elektromaschinenbau
Dipl.-Ing. Andreas Dankbar

(02 31) 5 19 85-27