Die ERFA-Ex-Seminare des ZVEH zur Auffrischung von Wissen rund um den Explosionsschutz erfreuen sich großer Nachfrage, geben sie zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz doch die Möglichkeit, die in regelmäßigen Abständen notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren, sich dabei mit Kolleg/-innen auszutauschen und in Sachen Explosionsschutz auf dem neuesten Stand zu halten.
An zwei Tagen im Juni (18. + 19.) fand nun wieder ein jeweils eintägiges Erfa-Ex-Seminar in der ZVEH-Geschäftsstelle in Frankfurt statt. Dabei kam die e-handwerkliche Organisation dem ausdrücklichen Wunsch vieler Teilnehmer früherer Veranstaltungen nach einem noch höheren Praxisbezug nach.
Um Themen wie „Grundlagen des elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutzes“, „Prüfungen nach Instandsetzung“, „Umsetzung von ATEX-Anforderungen” oder auch „Methoden zur Identifizierung, Bewertung und Minimierung von Risiken in explosionsgefährdeten Umgebungen” fachmännisch zu behandeln und Antworten auf die Frage der Teilnehmenden zu finden, hatte der ZVEH wieder bewährte EMA-Experten verpflichten können: Peter Behrends vom Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BFE) in Oldenburg, Martin Mientus von der Clemens Lammers GmbH & Co. KG sowie Andreas Eiklenborg, Eiklenborg + Partner mbB.
Zu dritt brannten die Referenten für die insgesamt knapp 40 Teilnehmer der beiden Veranstaltungen ein Feuerwerk an Informationen ab, das sämtliche Facetten des Explosionsschutzes umfasste und von der simplen Frage, woran man überhaupt eine Ex-Zone erkennt, über Themen wie „Potentialausgleich”, „Zündschutzarten”, „Verantwortlichkeiten auf dem Betriebsgelände” und „Dokumentationspflicht” bis hin zur Gefährdungsbeurteilung reichte.
Einen der wichtigsten Tipps gab es dabei von Andreas Eiklenborg. „Was ist euer Auftrag? Das ist eine ganz wichtige Frage, die ihr euch immer stellen solltet”, betonte der Ex-Experte und riet diesbezüglich, schon aus Gründen der Verantwortlichkeiten, zu klarer Abgrenzung: „Ich muss wissen, welchen Hut ich bei einem Auftrag aufhabe!”
Denn, so machte Eiklenborg deutlich, auch dann, wenn beispielsweise ein Motor vor Ort vom EMA-Betrieb eingebaut wird, liegt die Verpflichtung zur Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme beim Auftraggeber beziehungsweise Anlagenbetreiber. Viele Auftraggeber wüssten das allerdings nicht, das gelte insbesondere für Betreiber kleinerer Anlagen wie zum Beispiel einer Klär- oder einer Biogasanlage. Deshalb sei es umso wichtiger für EMA-Betriebe, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, dass eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen sei. Der Hinweis könne etwa mit einem entsprechenden Passus im Servicebericht oder in der Rechnung erfolgen. Hilfreiche Tipps gab es zudem in puncto Gefährdungsbeurteilung.
Um das eigene Know-how in Sachen Explosionsschutz zu testen, konnten die Teilnehmenden zudem an einem Quiz teilnehmen und online anonym Fragen beantworten. Eiklenborg ließ die Fragen anschließend noch einmal Revue passieren und ging, gemeinsam mit seinen Kollegen, auch auf falsche Antworten ein. Dabei entwickelte sich ein lebhafter Austausch – so etwa darum, wie oft die Konzentration brennbarer Stoffe idealerweise zu messen sei und ob Messgeräte besser gemietet oder selbst angeschafft werden sollten. Ebenfalls umstritten: in welchen Intervallen die Messegeräte selbst geprüft werden sollten.
Angeregt diskutiert wurde auch die Zündquellenbeurteilung von Altgeräten und deren Reparatur sowie das neue ZVEH-Ex-Prüfprotokoll. So unterschiedlich die einzelnen Themenbereiche auch waren: Überall gab es hilfreiche Tipps und Hinweise von den drei Referenten sowie auch von den anderen Teilnehmenden. Als am Ende der Veranstaltung die Fragen, die im Vorgang zum Seminar hatten eingereicht werden können, verlesen wurden, zeigte sich: Alle offenen Themen wurden angesprochen, alle Fragen beantwortet. Mehr Praxisbezug ging dann wirklich nicht.
Quelle: ZVEH