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08.10.2020

Bund fördert nun auch private Ladestationen

Der Bund zahlt 900 € pro Ladepunkt; bis zu 3.500 € sind es noch bis zum 30. November beim NRW-Förderprogramm - anschließend verbleibt noch immer eine Förderung von bis zu 2.000 € pro intelligentem Ladepunkt in NRW. Kombinieren kann man die Förderungen jedoch nicht.

Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“ über Progres.NRW (befristeter Anstieg bis 30.11.2020) - Übersicht unter www.elektromobilitaet.nrw.

NRW-Förderung pro Ladepunkt:

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte – befristeter Anstieg um bis zu 1.000 €

  • Privatleute: bis zu 2.000 € (Wallbox/Ladesäule)
  • Unternehmen: bis zu 2.000 € (Wallbox) bzw. bis zu 4.000 € (Ladesäule)
  • Kommunen: bis zu 2.600 € (Wallbox) bzw. 5.800 € (Ladesäule)

Intelligente, nicht öffentliche Ladepunkte – befristeter Anstieg um bis zu 1.500 €

  • Privatleute: bis zu 3.500 €
  • Unternehmen: bis zu 3.500 € (Wallbox) bzw. 5.500 € (Ladesäule)
  • Kommunen: bis zu 4.100 € (Wallbox) bzw. 7.300 € (Ladesäule)

Öffentlich zugängliche Ladepunkte

  • Förderhöchstgrenze steigt befristet auf bis zu 6.000 €

Zusätzlicher Bonus bis 30.11.2020
NRW gewährt zudem einen Bonus von 500 € pro Ladepunkt, der zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird (Nennleistung mindestens 2 Kilowatt je Ladepunkt). Für Ladeinfrastruktur, die über einen stationären Batteriespeicher mit regenerativem Strom versorgt wird, gibt es einen Zusatzbonus von 200 € pro Kilowattstunde Speicherkapazität (Fördervoraussetzungen u.a. nur in Kombi mit neu errichteter Erneuerbare-Energien-Anlage, max. 30 kWh).

Anschaffungskosten für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 30.11.2020
Das Land NRW zahlt „Juristischen Personen“ bei Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer Nutzfahrzeuge (Klassen N1 und N2) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 2,3 t und max. 7,49 t bis zu 8.000 €.

Grundsätzlich beachten
Antrag vor Auftrag: Der Antragsteller muss i.d.R. seinen Antrag auf Fördermittel schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag erteilt oder den Kaufvertrag abschließt; anderenfalls erfolgt keine Förderung.
Förderbedingungen: Mehr dazu sowie zu den sonstigen Voraussetzungen (z. B. De-minimis Regelung) finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw.

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Bundesförderung für private Ladestationen

Um den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur voranzutreiben, fördert der Bund künftig nun auch den Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur mit 900 € pro Ladepunkt.

Neben dem Erwerb und der Errichtung der Ladestation können auch mit dem Netzanschluss verbundene notwendige Nebenarbeiten wie Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation, notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten) oder auch ein Energiemanagement bzw. Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation bezuschusst werden. Dies gilt auch beim Förderprogramm "Progres.NRW".

Förderbedingungen: Voraussetzung ist unter anderem, dass die Ladeeinrichtung fabrikneu und nicht öffentlich zugänglich ist. Darüber hinaus sollte sie über eine Ladeleistung von elf Kilowatt verfügen sowie intelligent und steuerbar sein (im Hinblick auf die Netzdienlichkeit); der Strom muss zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemein-schaften, Wohnungsunternehmen und Bauträger. Der Antrag auf Förderung muss bereits vor dem Vorhaben gestellt werden. Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung, zu den weiteren Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.

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