Detailansicht
04.02.2021

Fortsetzung der Ausphasung: Neue Energieeffizienzanforderungen

Ab 1. September 2021 werden die bisherigen europäischen produktbezogenen Ökodesign-Anforderungen durch die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte (2019/2020/EU) aufgehoben.

Die Fortsetzung der Ausphasung von weiteren Lampen erfolgt in zwei Etappen. Wichtige Stichtage für die E-Handwerksbetriebe sind dabei der 1. September 2021 und 2023.

Der ZVEH hat gemeinsam mit Licht.de, einer Initiative des ZVEI Fachverbands Licht, hierzu eine Kurzinformation erstellt. Diese soll die E-Handwerksunternehmen dabei unterstützen, sich auf Fragen ihrer Kunden vorzubereiten bzw. die Kunden proaktiv zu beraten.

Insbesondere bei der Planung von neuen Beleuchtungsanlagen ist den elektrohandwerklichen Betrieben zu empfehlen, die Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen bereits zu berücksichtigen.

Das doppelseitige Informationsblatt Neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen – Ausphasungs-Fortsetzung in 2021 und 2023können Sie hier herunterladen.