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17.05.2022

Ab in die Tonne – Wissenswertes rund um ElektroG und BattG

Was bedeutet Kreislaufwirtschaftsgesetz für handwerkliche Betriebe? Darüber informierten der ZVEH und die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) im Rahmen eines Online-Vortrags. Dieser steht nun zum Abruf bereit.

Bild: Pixabay – PublicDomainPictures

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG) – sich im Dschungel all der Gesetze zurechtzufinden, die einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen gewährleisten und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherstellen sollen, ist für handwerkliche Betriebe nicht leicht. Dabei haben diese Gesetze für sie zum Teil nicht unerhebliche Auswirkungen.

Was zählt zu den Vertreiber-, was dagegen zu den Hersteller-Verpflichtungen? Wer genau zählt im Sinne der Gesetze zu den Vertreibern? Was sind überhaupt Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG? In welche verschiedenen Batterietypen wird im BattG unterschieden? Was geschieht mit zurückgenommenen Geräten und wer verbirgt sich hinter der stiftung ear? Antworten darauf lieferten die virtuellen Vorträge, die Syndikusrechtsanwalt Dominik Räder, Referent Recht und Wirtschaft beim ZVEH, und Josef Christian Graber, Vertreter der stiftung ear, vor Kurzem auf Einladung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hielten.

Wer keine Zeit hatte, sich zuzuschalten, kann sich die Vorträge nun auch hier ganz in Ruhe anhören (Anmeldung erforderlich).

Quelle: stiftung ear / ZVEH