Kälteanlagenbau

ZVEH und BIV Kälteanlagenbau unterzeichnen Vereinbarung 

 
Bewährtes Abkommen von 1997 auf neusten Stand gebracht 
 
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) haben eine neue Vereinbarung zur Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen Gewerks nach § 7 a der Handwerksordnung (HwO) geschlossen. Darin sind auch die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübungsberechtigung eindeutig definiert. Diese Vereinbarung ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahre 1997. Auf der Basis der damaligen Vereinbarung haben sich über 1.500 Betriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke eingeschränkt in die Handwerksrolle des Kälteanlagenbauerhandwerks eintragen lassen.
 
Das jetzt neu unterzeichnete Abkommen trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. So wurden die Qualifizierungsmaßnahmen auf den neusten Stand gebracht und an die veränderte Verordnungslage angepasst. Die Verbände einigten sich darauf, dass der Sachkundenachweis (Kältetechnik) neben den Anforderungen zur Eintragung in die Handwerksrolle (nach §7 HwO) auch die Zertifizierungsanforderungen nach der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung erfüllt. Dieser Nachweis ist von den E-Handwerksbetrieben zu erbringen. 
 
Der ZVEH erkennt im Rahmen der Vereinbarung an, dass ein ausgebildeter Mechatroniker für Kältetechnik über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten einer Elektrofachkraft verfügt, um elektrische Gebrauchs- und Arbeitsgeräte der Kälte- und Klimatechnik zu errichten, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten. Die Eintragung nach § 7 a HwO in die Handwerksrolle des Elektrotechnikerhandwerks ist „beschränkt auf die wesentliche Tätigkeit der Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Gebrauchs- und Arbeitsgeräten der Kälte- und Klimatechnik. Diese Geräte dürfen an eine im Gebäude bereitgestellte und für die Geräte geeignete Verteilung angeschlossen, geprüft und in Betrieb genommen werden.“
 
Die Vereinbarung wurde Ende November unterzeichnet und ersetzt die bisherige ab sofort.

 

» Erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten

Kälte- und Klimatechnik für das Elektrotechniker-Handwerk
Lehrgangsinhalte zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7 a HwO

Erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten:


> Kenntnisse über die Physik des Kältemittelkreislaufes
> Kenntnisse über die Funktion der Hauptbauteile der Kälteanlage
> Kenntnisse über Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Normen und anerkannte
   Regeln der Technik
> Geräteauswahl nach Herstellerangaben
> Kenntnisse über die Aufstellung und Installation von Klimageräten
> Umgang mit Entsorgungsgeräten, Lecksuchgeräten
> Instandsetzung und Wartung von Klimageräten
> Kenntnisse im Umgang mit Kältemitteln und Kältemaschinenölen

In den Fortbildungskursen müssen folgende schriftlich und praktisch abzuprüfende fachlich technische lnhalte vermíttelt werden.

Theoretische Prüfungsanforderungen:
> Kenntnis der elementaren ISO-Standardeinheiten für Temperatur, Druck, Masse,
   Dichte, Energie
> Verständnis der allgemeinen Theorie von Kältesystemen:
   Grundlagen der Thermodynamik (Schlüsselbegritfe, Parameter und Prozesse wie
   Überhitzung, Hochdruckseite, Verdichtungswärme, Enthalpie, Kühleffekt, Nieder-
   druckseite, Unterkühlung). Eigenschaften und thermodynamische Zustandsänder-
   ungen von Kältemitteln, einschließlich der Identifizierung von Stoffen, azeotroper
   und zeotroper Gemische und der Zusammensetzung in der gasförmigen und der
   flüssigen Phase
> Anwendung der entsprechenden Tabellen und Diagramme und deren Anwendung
   im Kontext der indirekten Dichtheitskontrolle (einschließlich der Kontrolle des
   ordnungsgemäßen Systembetriebs): log (p)-h-Diagramm, Nassdampftafel von
   Kältemitteln, Fließbild eines eínstufigen Kompressionskältekreislaufes
> Beschreibung der Funktion der wichtigsten Systemkomponenten (Verdichter, Ver-
   dampfer, Verflüssiger, thermostatische Expansionsventile) und der thermo-
   dynamischen Zustandsänderung des Kältemittels
> Wärme- und Kältedämmstoffe zuordnen und berechnen
> Prinzipien der Kälte- und Wärmeübertragung beschreiben
> Einteilung und Eigenschaften der Kältemittel beschreiben und abgrenzen
> Umweltverträglichkeit, Toxizität und Entsorgung von Kätemitteln beurteilen
> Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen vorgeben und zulässige
   Verbindungsarten beschreiben
> Störfälle aus der Praxis nach dem Prinzip Symptom-Ursache-Behebung analysieren
> Grundlagen der Kältebedarfsberechnung anwenden
> Geräteauswahl nach Herstellerangaben vornehmen
> Grundkenntnis des Klimawandels und des Kyoto-Protokolls
> Grundkenntnis des Konzepts des Erderwärmungspotenzials (Global Warming
   Potential, GWP), der Verwendung fluorierter Treibhausgase und anderer Stoffe als
   Kältemittel, der Klimaauswirkungen von Emissionen fluorierter Treibhausgase (Größen-
   ordnung ihres GWP) und der relevanten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.842/20O6
   und der einschlägigen Durchführungsvorschriften
> Anforderungen an den Sachkundigen und Wasserhaushaltsgesetz beschreiben
> Forderungen nach Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaft/Abfallgesetz und
   DIN EN 378 für Instandhaltung, Entsorgung, Inbetriebnahme und Prüfung der Klima-
   geräte erläutern
> Wesentliche Forderungen nach EG-Maschinen-Richtlinie an das Klimagerät bzw. den
   Kältemittelkreislauf im Klimagerät nennen
> Verhalten bei plötzlichem Kältemittelaustritt, bei Unfällen durch Kältemiüel oder bei Bränden
> Beschreibung der Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Leistungen
> Gesetzliche Vorschriften zum Transport und Lagerung von Kältemittel nennen
> Beurteilung der richtigen Aufstellung der Klimageräte DIN EN 378
> Eintragung der Daten in das Anlagenlogbuch und Erstellung eines Berichts über einen oder
   mehrere Tests und Kontrollen, die während der Prüfungen durchgeführt wurden
> Grundkenntnis zu potenziellen Leckstellen bei Kälteanlagen, Klimaanlagen und
   Wärmepumpen
> Kontrolle des Anlagenlogbuches vor der Dlchtheitskontrolle. Erkennen maßgeblicher
   Informationen über immer wiederkehrende Probleme oder Problembereiche, auf die
   besonders geachtet werden muss
> Erläuterung der Funktionsweise verschiedener Arten von Expansionsorganen (thermo-
   statische Expansionsventile, Kapillarrohre) und der damit verbundenen Leckage-Risiken

Praktische Prüfungsanforderungen:
> Gerätebeschreibung, Aufstellungsbeschreibung und RI-Fließbild lesen und erläutern
> lnstallation eines fabrikmäßig hergestellten Klimagerätes einschließlich der werksseitig
   vorgefüllten kältetechnischen Verbindungsleitungen
> Alle regelungs- und steuerungstechnischen Betriebsmittel einstellen, soweit erforderlich
> Inbetriebnahmevorbereitung durchführen; Inbetriebnahme
> DurchfÜhrung eines Drucktests zur Kontrolle der Festigkeit des Systems
> Durchführung eines Drucktests zur Kontrolle der Dichtheit des Systems
> Benutzung der Vakuumpumpe
> Leerung des Systems zwecks Entlüftung und Entfeuchtung nach gängigen Verfahren
> Durchführung einer visuellen und manuellen Prüfung des gesamten Systems im Sinne
   der Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 der Kommission vom 19. Dezember 2OO7 zur
   Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten
   Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhaus-
   gase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments
   und des Rates (ABL 1. 335 vom 20.12.2007, S. 10)
> Durchführung einer Dichtheitskontrolle des Systems nach einer indirekten Methode im
   Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 der Kommission unter Verwendung der
   Bedienungsanleitung des Systems
> Verwendung tragbarer Messgeräte (wie Manometer, Thermometer und Multimeter)zur
   Strom-/Spannungs-/Widerstands-Messung im Zusammenhang mit indirekten Lecksuch-
   methoden und Interpretation der gemessenen Parameter
> Durchführung einer Dichtheitskontrolle des Systems nach einer der direkten Methoden
   im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1516/2007, die keinen Eingriff in den Kältekreislauf
   erfordert
> Verwendung eines elektronischen Lecksuchgerätes
> Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes des Klimagerätes
> Anschließen und Entfernen von Messgeräten und Leitungen mit minimalen Emissionen
> Leeren und Füllen eines Kältemittelbehälters mit Kältemittel in flüssigem und gas-
   förmigen Zustand
> Verwendung eines Entsorgungsgerätes zur Rückgewinnung von Kältemittel sowie
   Anschließen und Entfernen des Gerätes mit minimalen Emissionen
> Entfernen von F-Gas-haltigem Öl aus einem System
> Feststellung des Aggregatzustandes (flüssig, gasförmig) und des Zustandes (unterkühlt,
   gesättigt oder überhitzt) des Kältemittels vor dem Einfüllen, um die korrekte Methode und
   die korrekte Füllmenge zu gewährleisten. Befüllen des Systems mit Kältemittel (sowohl in
   flüssiger als auch in gasförmiger Phase)ohne Kältemittelverlust
> Mögliche lnstandsetzungs- und Wartungsarbeiten beschreiben und durchführen
> Leckagefreie Hartlöt-, Weichlöt- oder Schweißverbindungen von Metallrohren und
   -leitungen, die in Kälte-, Klima- und in Wärmepumpenanlagen verwendet werden
   können
> Bau/Kontrolle von Halterungen für Leitungen und Komponenten

» Seminarangebot (Online)


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Sachkundenachweis nach ChemKlimaSchutzV (Kat.II) [5 Tage] vom 21. – 25. Mai 2012
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Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

ChemKlimaschutzV vom 02. Juli 2008
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» Amtsblätter der Europäischen Union


Amtsblätter der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 842/2006
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Verordnung (EG) Nr. 1516/2007
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