Sachkundenachweis
Verfahrensordnung
Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
Stand: 01.01.2011
Das vom Bundes-Installateurausschuss bestimmte Verfahren gilt für den Nachweis der fachlichen Befähigung (Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz) von Antragstellern, die eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom des örtlich zuständigen Netzbetreibers beantragen und denen der geforderte Nachweis der fachlichen Befähigung fehlt.




